Wenn Sie den Kauf einer Immobilie planen, ist neben dem passenden Darlehen auch die richtige Versicherung ein wichtiger Aspekt, den Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten. Je nachdem, ob Sie Bauherr oder Käufer werden, sind unterschiedliche Versicherungen für Sie von Relevanz.
Sichern Sie Ihre Immobilie
und Ihre Existenz ab!
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen über unseren Partner der Allianz ein maßgeschneidertes Angebot für die Absicherung Ihre Existenz & Wohnimmobilie.
Risiko-Lebensversicherung
Mit einer Risiko-Lebensversicherung können Sie sich vor den finanziellen Problemen im Todesfall absichern. Verstirbt bspw. der Hauptverdiener, haben die Hinterbliebenen neben dem persönlichen Verlust oft auch mit den finanziellen Belastungen mit den Raten aus der Baufinanzierung zu kämpfen. Eine Risiko-Lebensversicherung zahlt im Falle des Todes der versicherten Person den im Versicherungsvertrag begünstigten Personen die vereinbarte Versicherungssumme aus. Verstirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit nicht, erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit keine Auszahlung. Hierin unterscheidet sich die Risiko-Lebensversicherung von der klassischen Kapitallebensversicherung, die eine Mischung aus Todesfallschutz und Vermögensaufbau darstellt. Dafür sind die Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung deutlich niedriger als die für eine Kapitallebensversicherung. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge bemisst sich anhand verschiedener Kriterien, die das Risiko einer Zahlung beeinflussen können. Hierzu zählen:
- Alter beim Abschluss der Versicherung
- Vertragslaufzeit
- Höhe der Versicherungssumme
- Freizeitrisiken (z. B. gefährliche Hobbys wie Motorradfahren, Fallschirmspringen)
- Gesundheitsrisiken (z. B. Vorerkrankungen, Raucher)
- Beruf
- Bildungsstand
Berechnen Sie Ihr individuelles Angebot in nur 1 Minute!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Neben der Arbeitslosigkeit ist die Berufsunfähigkeit das zweite große Risiko, warum eine Immobilienfinanzierung in Schieflage geraten kann. Eine entsprechende Absicherung ist daher unerlässlich. Für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, gibt es keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente. Ein Berufsunfähigkeitsschutz sollte die Lücke schließen, die zwischen Ihrem jetzigen persönlichen Nettoeinkommen und Ihren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Als Faustregel gilt: Angestellte sollten mindesten 65% ihres Nettoeinkommens absichern. Da Selbstständige im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenversicherung haben, sollte hier die Absicherungsquote bei 90% des Nettoeinkommens liegen. Die Höhe der vereinbarten Rentenzahlung sollte in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. an Ihre gegenwärtige Lebenssituation angepasst werden. Oftmals wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren auf einem relativ niedrigen Lohn-/Gehaltsniveau abgeschlossen, die meistens schon nach einigen Jahren deutlich zu niedrig ist. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Berufsunfähigkeitsschutz flexibel anpassbar ist und eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet. Hierdurch kann eine spätere Erhöhung der vereinbarten Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.
- Versicherungsdauer bis zum 65. bis 67. Lebensjahr
- Höhe der Versicherungssumme bzw. mtl. Rentenzahlung
- Präzise Berufsbeschreibung mit Angabe von Freizeitrisiken
- Ehrliche und korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen
- Gesellschaften mit den besten Bedingungen und Anträge auswählen
- BU-Annahmequote, -Leistungsquote und -Prozessquote beim Versicherer beachten
- Umfangreiche Erhöhungsoptionen beim Anbieter prüfen
- Rechtsschutzversicherung für die Durchsetzung der Ansprüche abschließen
Starten Sie jetzt Ihre individuelle Berechnung!
Wohngebäudeversicherung
Ein Feuer oder ein Sturm kann innerhalb weniger Augenblicke alles zerstören, was Sie sich bisher aufgebaut haben. Schützen Sie Ihr Haus gegen Brand, Blitzschlag-, Explosions-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden und Extremwetterschutz (wie z. B. Überschwemmungen oder Erdbeben). Die unterschiedlichen vier Gefahren können einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination abgesichert werden.
Grundsätzlich ist eine Wohngebäudeversicherung für jeden Hausbesitzer sinnvoll, nicht zuletzt auch weil einige Kreditinstitute die Auszahlung des Darlehens an den Nachweis einer Gebäudeversicherung koppeln. Als Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen keine eigene Wohngebäudeversicherung abschließen, da diese meistens über eine gemeinsame Gebäudeversicherung des Mehrfamilienhauses der Hauseigentümer-gemeinschaft abgesichert ist. Vorsichtshalber sollten Sie sich jedoch bei der Hausverwaltung nochmals rückversichern.
- korrekte Angabe der Versicherungssumme nach Wert 1914 oder Wohn-/Nutzfläche
- Art der versicherbaren Risiken (Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Elementar)
- Art der Nutzung des Gebäudes (gewerbliche Nutzung oder nur zu Wohnzwecken)
- Art des Hauses (Ein-/Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus)
- richtige Angabe der Bauausstattung-/ausführung inkl. extra Zusatzausstattung (wie z. B. PV- und/oder Solaranlage, Erdwärmepumpe, Schwimmband usw.)
- Mitversicherung „grober Fahrlässigkeit“ bei Herbeiführung von Versicherungsfällen
- Unbegrenzte Mitversicherung von Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen, Kosten für die Dekontamination (für alle Gefahren), Überspannungsschäden durch Blitz
- Mitversicherung von Zusatzleistungen wie z. B. Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstück, PV- und Solaranlagen, Erdwärme- und Luftwärmepumpen, Sachverständigenkosten, Vandalismusschäden.
Umfassender Rundumschutz für Ihr Zuhause – Hier geht’s zur Berechnung oder Terminvereinbarung!
Hausratversicherung
Wussten Sie, dass in Deutschland alle 2 Minuten ein Einbrecher in eine Wohnung eindringt? Dabei wird die Wohnung nicht nur ausgeräumt, sondern oft auch durch Vandalismus beschädigt. Ein solcher Schaden kann sehr teuer werden. Sichern Sie daher Ihr Inventar mit einer Hausratversicherung ab. Die Hausratversicherung leistet in einer Vielzahl von Fällen, bei denen Einrichtung und weitere Eigentumsgegenstände in Gefahr geraten können, beschädigt oder zerstört zu werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Versicherungssumme, vom Wohnort und vom gewählten Versicherungsunternehmen. In der Regel wird eine pauschale Versicherung des Hausrats herangezogen. Bei dieser Variante wird der Wert des Hausrats pauschal mit 650 EUR pro Quadratmeter Wohnungsfläche versichert. Dies entspricht laut Versicherungswirtschaft dem durchschnittlichen Wert des Hausrats. Vorteil für den Kunden: Die Versicherung verzichtet auf die Einrede der Unterversicherung und ersetzt die Schäden in tatsächlicher Höhe, allerdings maximal bis zur versicherten Summe. Die Hausratversicherung leistet in einer Vielzahl von Fällen, bei denen Einrichtung und weitere Eigentumsgegenstände in Gefahr geraten können, beschädigt oder zerstört zu werden zum Neuwert.
- Wohnungsbrand
- Einbruchdiebstahl
- Blitz-, Sturm- oder Hagelschäden
- Leitungswasserschäden
- Fahrraddiebstahl und Glasschutz
- Internetschutz
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Immobilieneigentümer haften Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht verursacht wurden. Durch einen lockeren Dachziegel, Solarmodul oder nicht geräumte Gehwege kann schnell ein Unfallereignis passieren, das zu hohen Schadenersatzforderungen durch Dritte führen kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 836 die Verantwortung jedes Haus- und Grundbesitzers, für die Verkehrssicherheit seiner Immobilien zu sorgen und für verursachte Schäden entsprechend zu haften.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt für Schadensersatz-forderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Bei Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Werden Personen verletzt, zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder, Verdienstausfall und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente. Hier einige Beispiele:
- Aufgrund unzureichender Beleuchtung im Bereich des Hauseinganges stolpert der Besuch Ihres Mieters über eine Treppenstufe und bricht sich den Arm. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.
- Ein Briefträger rutscht wegen Glatteis oder Laub auf dem nicht gereinigten Gehweg vor Ihrem Haus aus und verletzt sich dabei. Auch hier kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Versichert sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Eigentümer bzw. Inhaber von privat genutzten Mietobjekten – dies schließt bspw. Häuser, Garagen, selbstbewohnte Mehrfamilienhäuser sowie unbebaute Grundstücke mit ein. Außerdem können sich Eigentümergemeinschaften, unabhängig davon, ob die Wohnungen selbstbewohnt oder privat vermietet sind, absichern. Für spezielle Risiken gibt es eigene Haftpflicht-Angebote wie z. B. gewerblich genutzte Objekte oder unbebaute größere Grundstücke (> 3.000 m²).
Weiterführende Informationen finden Sie hier: