„Hausgeld“ muss derjenige bezahlen – und schon vor dem Kauf einplanen – wer eine Eigentumswohnung erwirbt. Dabei handelt es sich um eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer, die neben den Betriebskosten auch die Ausgaben für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes beinhaltet. Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Reinigung, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl, Hausmeister, Schornsteinfeger oder Gärtner sind hier nur einige der Posten – und nicht jeder kann auf die Mieter umgelegt werden. Wieviel Hausgeld anfällt, ermittelt die Hausverwaltung anhand eines Wirtschaftsplanes, der von der Eigentümerversammlung genehmigt werden muss. Mit einem Verteilungsschlüssel, der auf dem Anteil am Gemeinschaftseigentum basiert, werden die Hausgeld-Kosten auf die Eigentümer umgelegt. Wie hoch der jeweilige Miteigentumsanteil ist, hängt von der Wohnfläche und dem Verbrauch ab und kann ebenfalls dem Wirtschaftsplan entnommen werden. Am Jahresende erstellt die Verwaltung dann eine Abrechnung, fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden, Überschüsse werden zurückerstattet. Unser Ratschlag! Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung umfassend über die Beschaffenheit des gesamten Gebäudes und über das Baujahr. Denn selbst, wenn das Hausgeld niedrig erscheint: ist die Immobilie in einem schlechten Zustand und sind Mängel zu sehen, könnten schon kurz nach dem Kauf Reparaturkosten auf Sie zukommen. Sehen Sie sich den Wirtschaftsplan an und die Protokolle der Eigentümerversammlungen, vergleichen Sie Gebäudeversicherungen und Handwerkerpreise.