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Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?

Wissen Sie wie viel Energie Ihr Haus oder Ihre Wohnung "schluckt"?

Mit einem Energieausweis erhalten Sie detaillierte Informationen über den Energieverbrauch der gesamten Nutzfläche eines Gebäudes und ermöglicht die Unterscheidung von Immobilien in unterschiedliche Energieeffizienzklassen.

Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis zwingend notwendig und es gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Energieausweispflicht. Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder im Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in jede veröffentlichte Immobilien-Werbeanzeige. Verstößt man gegen diese Vorschrift, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 EUR.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Es gibt zwei Varianten von einem Energieausweis. Zum einen gibt es den so genannten Verbrauchsausweis und zum anderen den Bedarfsausweis.

Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein.

Der Verbrauchsausweis ist in Deutschland seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden vorgelegt werden. Er soll potenziellen Käufern oder Mietern eine transparente und vergleichbare Einschätzung der Energieeffizienz ermöglichen.

Der Nachteil ist, dass dieser Energieausweis stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der jeweiligen Bewohner ist. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.

Für den Bedarfsausweis wird eine Immobilie genauer unter die Lupe genommen. Hier wird z. B. der Zustand der Außenfassade, Fenstern, Dach, Heizung und Haustechnik in Betracht gezogen. Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um die Bausubstanz und Energieeffizienz einer Immobilie bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen möchten.

Beide Ausweisvarianten haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Immobilien unter Denkmalschutz benötigen hingegen keinen Energieausweis. Zusätzlich enthält der Energieausweis Angaben zum Baujahr des Hauses, der Art der Heizung sowie den Endenergieverbrauch oder -bedarf in Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/m²). Seit 2014 sind auch die Energieeffizienzklassen im Ausweis angegeben.

Für Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Nur wenn die Immobilie durch eine umfassende Sanierung die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt, gilt diese Pflicht nicht. Auch bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis notwendig. In allen anderen Fällen, in der der Bedarfsausweis nicht zwingend vorgeschrieben ist, können Sie als Eigentümer selbst entscheiden, ob Sie bei Sanierung, Verkauf oder Vermietung einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorlegen.

Bei einem Makleralleinauftrag für Primtal Immobilien erhalten Sie über uns einen kostenlosen Energieausweis für Ihr Eigenheim.

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis (FAQ)

Was ist der Energieausweis und warum ist dieser Pflicht?

Woher bekommt man einen Energieausweis und was kostet dieser?

Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?

Baujahr bis 1977

  • bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis*
  • ab 5 Wohneinheiten: freie Wahl
Baujahr ab 1978

  • bis 4 Wohneinheiten: freie Wahl
  • ab 5 Wohneinheiten: freie Wahl
Neubau

  • bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis
  • ab 5 Wohneinheiten: Bedarfsausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Energieeffizienzklasse
Verbrauch (kWh/(m²a)
Heizkosten (Euro pro m²)
A+
< 30
~ 2
A
< 50
4
B
< 75
6
C
< 100
8
D
< 130
11
E
< 160
14
F
< 200
18
G
< 250
22
H
> 250
< 25

Wann ist ein Energieausweis für eine Immobilie erforderlich und wann nicht?

Kann für eine einzelne Wohneinheit ein eigener Energieausweis erstellt werden?

Wie ist der Energieausweis aufgebaut?

Was steht auf der Seite 1 des Energieausweises?

  • Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, Wohneinheiten, genutzte Energieformen, Lüftung, Klimaanlagen)
  • Energieberechnungsverfahren (Bedarf oder Verbrauch)
Was steht auf der Seite 2 des Energieausweises? (nur Bedarfsausweis)

  • Kennwerte für Energiebedarf
  • Treibhausgasemissionen
  • Einhaltung gesetzlicher Nutzungsvorgaben bei erneuerbaren Energien
  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergievergleichswerte
  • empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Heizungsanlage etc.)
Was steht auf der Seite 3 des Energieausweises? (nur Verbrauchsausweis)

  • Kennwerte für Energieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche)
  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergievergleichswerte
Was steht auf der Seite 4 des Energieausweises?

  • Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (sofern eine Sanierung möglich ist)
Was steht auf der Seite 5 des Energieausweises?

  • Erläuterungen zu Kennziffern und Berechnungsweisen

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