Mit einem Energieausweis erhalten Sie detaillierte Informationen über den Energieverbrauch der gesamten Nutzfläche eines Gebäudes und ermöglicht die Unterscheidung von Immobilien in unterschiedliche Energieeffizienzklassen.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?
Wissen Sie wie viel Energie Ihr Haus oder Ihre Wohnung "schluckt"?
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ist ein Energieausweis zwingend notwendig und es gilt laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Energieausweispflicht. Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder im Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in jede veröffentlichte Immobilien-Werbeanzeige. Verstößt man gegen diese Vorschrift, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 EUR.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Es gibt zwei Varianten von einem Energieausweis. Zum einen gibt es den so genannten Verbrauchsausweis und zum anderen den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein.
Der Verbrauchsausweis ist in Deutschland seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden vorgelegt werden. Er soll potenziellen Käufern oder Mietern eine transparente und vergleichbare Einschätzung der Energieeffizienz ermöglichen.
Der Nachteil ist, dass dieser Energieausweis stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der jeweiligen Bewohner ist. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.
Für den Bedarfsausweis wird eine Immobilie genauer unter die Lupe genommen. Hier wird z. B. der Zustand der Außenfassade, Fenstern, Dach, Heizung und Haustechnik in Betracht gezogen. Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um die Bausubstanz und Energieeffizienz einer Immobilie bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen möchten.
Beide Ausweisvarianten haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Immobilien unter Denkmalschutz benötigen hingegen keinen Energieausweis. Zusätzlich enthält der Energieausweis Angaben zum Baujahr des Hauses, der Art der Heizung sowie den Endenergieverbrauch oder -bedarf in Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/m²). Seit 2014 sind auch die Energieeffizienzklassen im Ausweis angegeben.
Für Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Nur wenn die Immobilie durch eine umfassende Sanierung die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt, gilt diese Pflicht nicht. Auch bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis notwendig. In allen anderen Fällen, in der der Bedarfsausweis nicht zwingend vorgeschrieben ist, können Sie als Eigentümer selbst entscheiden, ob Sie bei Sanierung, Verkauf oder Vermietung einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorlegen.
Bei einem Makleralleinauftrag für Primtal Immobilien erhalten Sie über uns einen kostenlosen Energieausweis für Ihr Eigenheim.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis (FAQ)
Was ist der Energieausweis und warum ist dieser Pflicht?
Der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 beim Verkauf und der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden ein Pflichtdokument. Ein günstiger Kauf- oder Mietpreis bringt Ihnen nichts, wenn die Energiekosten die Ersparnis wieder auffressen! Deshalb soll der Energieausweis die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Wohnung dokumentieren. Der Ausweis besteht aus vier Seiten, die Auskunft darüber geben, wie viel Energie für die Heizung und Warmwasseraufbereitung gebraucht wird. Da sich die Angaben auf das gesamte Gebäude beziehen, ist ein Rückschluss auf eine spezifische Wohnung nicht möglich. Die Farbskala des Energieausweises zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Je nach Art des Ausweises erfolgt hier der theoretische Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Energieverbrauch – je grüner die Skala, desto energieeffizienter ist die Immobilie. Ein Energieverbrauchskennwert gibt die Energieeffizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (KfW/m²) an – entweder als Energiebedarfs- (Bedarfsausweis) oder als Energieverbrauchskennwert auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis). Zudem nennt der Energieausweis Vergleichswerte für ähnliche Gebäude und Angaben zu möglichen Modernisierungsmöglichkeiten.
Unser Ratschlag! Lassen Sie sich unbedingt schon bei der ersten Besichtigung eine Kopie des Energieausweises aushändigen. Sie haben gesetzlich das Recht dazu und können so die Energiewerte mehrerer Objekte vergleichen und in Ihre Kaufentscheidung einfließen lassen. Enthält der Energieverbrauchskennwert keinen Warmwasseranteil, sollten Sie – abhängig vom Gebäudetyp – zwischen 20 und 40 kWh Energie dafür einkalkulieren.
Woher bekommt man einen Energieausweis und was kostet dieser?
Eine erste gute Anlaufstelle für den Energieausweis ist bspw. der zuständige Schornsteinfegermeister, Architekt, Bauingenieur, Bauträger oder Fertighaushersteller. Darüber hinaus ist der Energieausweis bei qualifizierten Energieberatern oder auch bei diversen Online-Anbietern erhältlich. Die Kosten für einen Energieausweis liegen zwischen 250 EUR bis 800 EUR je nach gesetzlich geforderten Ausweistyp (z. B. abhängig vom Baujahr, Modernisierung, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis). Bei Hausverkäufen mit einem Makleralleinauftrag kümmern wir uns um die kostenlose Erstellung eines Energieausweises. Beim Verkauf einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern liegt der Energieausweis in der Regel bereits bei der Hausverwaltung vor.
Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?
- bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis*
- ab 5 Wohneinheiten: freie Wahl
- bis 4 Wohneinheiten: freie Wahl
- ab 5 Wohneinheiten: freie Wahl
- bis 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis
- ab 5 Wohneinheiten: Bedarfsausweis
* Wenn Ihr Gebäude die Normen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder sogar übertrifft, benötigen Sie nur einen Verbrauchsausweis.
Beispiel:Wurde Ihr Gebäude vor 1977 gebaut? Wenn Sie bis 2001 Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben und können diese nachweisen, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend. Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen haben, können Sie dies vorweisen. In diesem Fall ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis hat nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wenn Sie in der Zwischenzeit energetische Modernisierungsmaßnahmen vornehmen, empfiehlt es sich vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten entsprechend nachweisen zu können
Welche Energieeffizienzklassen gibt es?
Laut § 86 GEG gibt es insgesamt neun Energieeffizienzklassen, in die eine Immobilie entsprechend ihres Endenergiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet werden kann. Die Klassen reichen von der besten Klasse A+, über B, C, D, E, F, G bis zur Klasse H mit dem größten Endenergiebedarf/-verbrauch. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten wird hier die Energieeffizienzklasse angezeigt. Die Effizienzklasse des Gebäudes wird potenziellen Käufern deutlich angezeigt, damit sie die energetischen Eigenschaften der Immobilie verstehen können.
Wann ist ein Energieausweis für eine Immobilie erforderlich und wann nicht?
Benötigt ein Neubau einen Energieausweis?
Für eine neu erstellte Immobilie sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Ausgenommen sind hierbei Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².
Ist ein Energieausweis bei einem Verkauf oder Vermietung notwendig?
Ein Energieausweis ist bei einem Verkauf oder einer Vermietung einer Immobilie notwendig. Des Weiteren ist ein Energieausweis erforderlich, wenn das Wohngebäude Modernisierungs- oder Sanierungsbedürftigkeit ist. Der Energieausweis ist hingegen nicht notwendig, wenn ein Haus für den Abriss bestimmt ist.
Ist ein Energieausweis bei einer Modernisierung notwendig?
Ein Energieausweis ist bei Modernisierungen notwendig, sofern im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel beantragt werden möchten.
Ist ein Energieausweis bei Baudenkmälern notwendig?
Wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, besteht gemäß § 79 Absatz 4 GEG keine Pflicht einen Energieausweis vorzulegen. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines solchen Gebäudes beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorlegen muss. Auch für Gebäude in einem denkmalgeschützten Ensemble besteht ebenfalls keine Pflicht einen Energieausweis vorzulegen. Dies bedeutet für potenzielle Käufer, dass sie für ein Baudenkmal keinerlei Informationen über Heizkosten und Klimabilanz erhalten werden.
Ist ein Energieausweis bei einer Zwangsversteigerung notwendig?
Bei Zwangsversteigerungen ist grundsätzlich kein Energieausweis notwendig. Die Zwangsversteigerung ist nicht als Tatbestand aufgeführt, der eine Vorlage des Energieausweises erforderlich macht. Zwangsversteigerungen fallen unter das gesonderte Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG).
Kann für eine einzelne Wohneinheit ein eigener Energieausweis erstellt werden?
Nein, leider nicht! Lt. geltendem Recht darf ein Energieausweis immer nur für das gesamte Objekt ausgestellt werden. Es müssen also alle Flächen und je nach Ausweisart auch Verbräuche zusammenaddiert werden.
Wie ist der Energieausweis aufgebaut?
- Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, Wohneinheiten, genutzte Energieformen, Lüftung, Klimaanlagen)
- Energieberechnungsverfahren (Bedarf oder Verbrauch)
- Kennwerte für Energiebedarf
- Treibhausgasemissionen
- Einhaltung gesetzlicher Nutzungsvorgaben bei erneuerbaren Energien
- Energieeffizienzklasse
- Endenergievergleichswerte
- empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Heizungsanlage etc.)
- Kennwerte für Energieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche)
- Energieeffizienzklasse
- Endenergievergleichswerte
- Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (sofern eine Sanierung möglich ist)
- Erläuterungen zu Kennziffern und Berechnungsweisen