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Mehr als nur ein Makler

Ihr Spezialist für Vermarktung Wertermittlung Baufinanzierung Versicherung

Immobilienmakler und mehr
für Spaichingen, Aldingen und entlang des Neckars bis nach Rottweil.

Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien in unserer wunderschönen Region geht. Mit unseren umfangreichen Kenntnissen des lokalen und regionalen Immobilienmarktes stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Ziel ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und Ihnen dabei zu helfen, die perfekte Immobilie zu finden oder den bestmöglichen Verkaufs- oder Vermietungspreis zu erzielen. Egal, ob Sie ein Eigenheim, eine Gewerbeimmobilie oder eine Investitionschance suchen, unser engagiertes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Immobilienträume zu verwirklichen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilienziele erreichen!

Aktuelle Immobilienangebote

Top Angebot
1A Maisonette-Wohnung inkl. Einbauküche, TG-Stellplatz & provisionsfrei
Objekttyp
Maisonette
Vermarktung
Kauf
Ort
Spaichingen
Wohnfläche
ca. 107 m²
Grundstück
ca. 930 m²
Kaufpreis
390.000,00 €
Reserviert
Barrierefreie EG-Wohnung inkl. Einbauküche, Stellplatz & provisionsfrei
Objekttyp
Erdgeschoss
Vermarktung
Kauf
Ort
Spaichingen
Wohnfläche
ca. 83 m²
Grundstück
ca. 930 m²
Kaufpreis
300.000,00 €
Preisreduktion
Attraktive 84 m² Wohnung im 1. OG inkl. Einbauküche, TG-Stellplatz & provisionsfrei
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktung
Kauf
Ort
Spaichingen
Wohnfläche
ca. 84 m²
Grundstück
ca. 930 m²
Kaufpreis
310.000,00 €

Unsere Leistungen für Immobilenverkäufer

Verkauf

Wir kümmern uns vertrauensvoll und transparent um den Verkaufserfolg Ihres Eigenheims.

Vermietung

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für eine erfolgreiche Vermietung Ihrer Immobilie.

Wertermittlung

Mit unserem Expertengutachten erhalten Sie schnell und einfach eine 100% kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie.

Finanzierung

Egal, ob Sie kaufen, bauen oder renovieren wollen, wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Finanzierungslösungen an.

Versicherung

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote für die Absicherung Ihre Existenz & Wohnimmobilie.

Immobilienmarketing

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Vermarktungsstrategie für Ihre Immobilie. Digital und Analog!

Häufig gestellte Fragen zu Immobiliengeschäften (FAQ)

Wie kann ich meine Immobilie bewerten lassen?

Können Sie mehrere Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen?

Was sind die wichtigsten Verkaufsunterlagen für den Verkauf eines Objekts?

  • gültiger Energieausweis
  • Flurkarte und/oder Lageplan
  • Grundbuchauszug (wenn möglich nicht älter als 3 Monate)
  • (bemaßte) Grundriss- und Schnittzeichnungen sowie Ansichten
  • Berechnung Wohn- und Nutzfläche
  • Berechnung des umbauten Raumes = m³ bzw. der Bruttogrundfläche (sofern vorhanden)
  • (aktueller) Grundsteuerbescheid
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • Modernisierungsaufstellung
  • Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen

Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf für Käufer und Verkäufer an?

10 Fehler beim Immobilienverkauf! Das sollten Sie unbedingt beachten.

1. Zu hoher oder zu niedriger Verkaufspreis infolge falscher Wertermittlung der Immobilie und fehlender Marktkenntnis

Auch in einem Immobilienmarkt mit hoher Nachfrage, ist der Angebotspreis nicht immer mit dem tatsächlichen Verkaufspreis gleichzusetzen. Viele Kaufinteressenten steigen über ein niedrigeres Angebot in Preisverhandlungen ein. Um so wichtiger ist deshalb die korrekte Immobilienbewertung bzw. die Ermittlung des „richtigen“ Angebotspreises für die Immobilie. Ist der Preis zu niedrig, „verschenkt“ man als Verkäufer Geld. Ist der Preis zu hoch angesetzt, ist ein Verkauf nicht möglich. Der hohe Aufwand für die Vorbereitung und Vermarktung läuft zunächst ins Leere und potentielle Käufer wenden sich anderen Immobilien zu.

2. Fehler bei der Immobilienbeschreibung

Die korrekte Beschreibung der angebotenen Immobilie bildet die Grundlage für das Marketing und den späteren folgenden Kaufvertrag und die rechtssichere Abwicklung des Verkaufs insgesamt. Grundsätzlich sollten Zusicherungen entfallen (z.B. trockener Keller), die nicht objektiv nachgewiesen werden können (z.B. Nachweis über Gutachten).

3. Fehlende Unterlagen

Je nach Immobilienart (Hausverkauf oder Wohnungsverkauf) werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die dem Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden müssen. So ist z.B. die Übergabe bzw. zur Verfügung Stellung eines gültigen Energieausweises – mit wenigen Ausnahmen bei Denkmalschutz – an Kaufinteressenten gesetzliche Pflicht. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird neben einer Vielzahl weiterer Unterlagen (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne, Abrechnungen etc.) z.B. auch die sogenannte Teilungserklärung benötigt. Je vollständiger und aussagekräftiger die Unterlagen sind, die der Verkäufer Kaufinteressenten zur Verfügung stellt, um so leichter kann ein Kaufinteressent zu einer Kaufentscheidung kommen. Unabhängig davon bilden umfangreiche Unterlagen die Basis für die Ermittlung des „richtigen“ Angebotspreises für den Verkäufer.

4. Falsche Wohn-Nutzflächenberechnung

Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche ist kritisch für die Ermittlung des Angebotspreises einer Immobilie. Auch vorliegende Wohnflächenberechnungen müssen richtig interpretiert und gegebenenfalls korrigiert werden, da in den letzten Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Berechnungsmethoden angewendet wurden (Berechnung nach DIN, II. Berechnungsverordung oder aktuell gültig die Wohnflächenverordnung). Im weiteren ist die Ermittlung der richtigen Wohnfläche auch für einen rechtssicheren Immobilienverkauf notwendig.

5. Verschweigen von Mängeln

Käufer müssen über wesentliche Mängel einer Immobilie informiert werden. Dies versteht sich eigentlich von selbst. Die Problematik liegt in der Beurteilung, wann es sich um einen wesentlichen Mangel handelt. Aber auch bereits beseitigte Mängel, Baumängeln und nicht sofort ersichtliche Schäden am Haus müssen dem Käufer zur Kenntnis gebracht werden. Vorliegende Mängel sollten in jedem Fall im Kaufvertrag aufgeführt werden, um später möglichen Haftungsfolgen aus dem Weg zu gehen.

6. Unzureichendes Marketing in der Vermarktung der Immobilie

Gutes Marketing beim Immobilienverkauf nutzt verschiedene Kanäle – sowohl online als auch offline – um eine möglichst große Zahl an Kaufinteressenten zu erreichen. Die Präsentation der Immobilie allein in den großen Immobilienbörsen kann zwar zu einem erfolgreichen Verkauf führen, aber nur durch die Nutzung weiterer Verkaufskanäle wird eine möglichst große Nachfrage von Käufern sichergestellt. Zu einem guten und zielgerichteten Marketing gehört auch die vorteilhafte Darstellung und Präsentation der Verkaufsimmobilie z.B. durch 360°-Begehungen und die Erstellung von aussagekräftigen Bildern und Grundrissen.

7. Falsch vorgenommene Preisänderungen

Das primäre Interesse der meisten Verkäufer ist gleich: zu einem möglichst hohen bzw. zum angemessenen Preis zu verkaufen. Dies bedingt unter Umständen Preiskorrekturen im Verlauf des Verkaufs, um den optimalen Marktpreis zu erzielen. Preiskorrekturen sollten maximal ein oder zweimal vorgenommen werden und dann – auf die Höhe bezogen – deutlich sein. Ein mehr oder weniger regelmäßiges oder häufigeres ändern des Verkaufspreises eines Objekts ist kontraproduktiv.

8. Fehler bei der Preisverhandlung

Zu großes oder zu schnelles Entgegenkommen bei Preisverhandlungen kann zu finanziellen Verlusten führen. Aber auch eine zu starre Haltung kann der gewünschten Einigung im Weg stehen. Preisverhandlungen sollten in jedem Fall sachlich und pragmatisch geführt werden.

9. Fehlende Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten

Spätestens mit der Einigung über den Kaufpreis – und noch vor Veranlassung des Kaufvertrages – sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers geprüft bzw. vom Käufer nachgewiesen werden. Je nachdem, ob es sich beim Käufer um eine Privatperson oder um einen gewerblich handelnden Käufer (z.B. als GmbH, Einzelunternehmer etc.) handelt, sind zur Bonitätsprüfung unterschiedliche Verfahren geeignet. Die häufigste Variante ist die Vorlage einer auf die konkrete Immobilie bezogenen Finanzierungszusage durch ein deutsches Bankinstitut.

10. Fehlende Prüfung des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag sollte sowohl die Interessen des Käufers als auch die Interessen des Verkäufers ausgewogen berücksichtigen. Unabhängig davon wer den Kaufvertrag veranlasst, sollten alle Beteiligte prüfen (lassen), ob alle zentralen Eigenschaften der Immobilie und getroffene Absprachen rechtlich korrekt erfasst sind.

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Hauptstraße 89
78549 Spaichingen