Ihr Immobilienmakler und mehr
für Spaichingen, Aldingen, Trossingen
Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien in unserer wunderschönen Region geht. Mit unseren umfangreichen Kenntnissen des lokalen und regionalen Immobilienmarktes stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und Ihnen dabei zu helfen, die perfekte Immobilie zu finden oder den bestmöglichen Verkaufs- oder Vermietungspreis zu erzielen. Egal, ob Sie ein Eigenheim, eine Gewerbeimmobilie oder eine Investitionschance suchen, unser engagiertes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Immobilienträume zu verwirklichen.
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Immobilienverkauf, Vermietung, Wertermittlung und Vermarktung aus einer Hand
Häufig gestellte Fragen
zu Immobilienverkauf, Bewertung und Vermietung
Antworten für Eigentümer, Käufer und Vermieter in der Region
Wie kann ich meine Immobilie bewerten lassen?
Hierzu gibt es mehrere Varianten. Sollten Sie sich in Streitigkeiten über den Wert der Immobilie befinden (z. B. bei einer Erbengemeinschaft oder Scheidungsangelegenheit), so raten wir unbedingt zur Bewertung durch einen Sachverständigen. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, muss dieser von der örtlichen IHK bestellt und vereidigt sein. Bei einem normalen Verkauf sollten Sie die Bewertung durch einen zertifizierten Immobilienmakler durchführen lassen, der mit fundierten Wertermittlungsmethoden und Daten den Marktwert Ihrer Immobilie ermittelt. Eine Online-Bewertung kann nur zu einer groben Einschätzung dienen, eine Vorort-Besichtigung ist in jedem Fall erforderlich.
Können Sie mehrere Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilie beauftragen?
Grundsätzlich ist das möglich, nur ein seriöser Immobilienmakler wird beim Verkauf einer privaten Immobilie in der Regel auf einen qualifizierten Makleralleinauftrag bestehen. Bei Beauftragung mehrerer Unternehmen (Allgemeinauftrag), muss der Makler das Risiko in Kauf nehmen, am Ende keine Vergütung zu erhalten, entsprechend wird er seine Leistung reduzieren. Zudem haben die beauftragten Makler keinerlei Nachweispflicht gegenüber dem Verkäufer, was Ihre Aktivitäten anbelangt. Kontraproduktiv ist es auch, wenn dieselbe Immobilie im Internet mehrfach mit unterschiedlichen Texten und Fotos angeboten wird. Das Angebot ist mehr oder weniger „verbrannt“, da jeder potenzielle Käufer davon ausgehen muss, dass es sich um einen Notverkauf der Immobilie handelt.
Was sind die wichtigsten Verkaufsunterlagen für den Verkauf eines Objekts?
Bei einem Verkauf können, je nach Zustand, Lage und weiteren Begebenheiten, unterschiedliche Unterlagen für den Verkauf nötig sein. Viele dieser Unterlagen können Sie, sofern sie Ihnen nicht vorliegen, bei der Hausverwaltung oder Stadt beantragen. Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, wird er die meisten Unterlagen für Sie bei diesen Stellen einholen. Einige Unterlagen sind in beinahe allen Fällen von Bedeutung.
- gültiger Energieausweis
- Flurkarte und/oder Lageplan
- Grundbuchauszug (wenn möglich nicht älter als 3 Monate)
- (bemaßte) Grundriss- und Schnittzeichnungen sowie Ansichten
- Berechnung Wohn- und Nutzfläche
- Berechnung des umbauten Raumes = m³ bzw. der Bruttogrundfläche (sofern vorhanden)
- (aktueller) Grundsteuerbescheid
- Gebäudeversicherungsnachweis
- Modernisierungsaufstellung
- Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen
Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf für Käufer und Verkäufer an?
In den meisten Bundesländern – wie auch in Baden-Württemberg (BW) – zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,57% (inkl. MwSt.) des Verkaufspreises an Provision. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen zahlt allein der Käufer zwischen 5,95% und 7,14 % (inkl. MwSt.) an Provision. Die Kosten fallen immer erst nach der notariellen Beurkundung an, Anzahlungen auf die Provision sollten nie geleistet werden. Für den Verkäufer können in der Regel noch Kosten anfallen, die im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung der Immobilie stehen. D. h. es können z. B. Kosten für die Löschung einer Grundschuld oder eines eingetragenen Wohnrechts entstehen. Beispiel: Für die Löschung einer Grundschuld dürfen Notare und Grundbuchämter in BW jeweils eine Gebühr von jeweils 0,2% der Grundschuld verlangen. Bei einer Grundschuld in Höhe von bspw. 400.000 EUR würden sich die Kosten für das Löschen der Grundschuld auf insgesamt 1.600 EUR belaufen (= je 800 EUR für Notar und Grundbuchamt). Unter Umständen können für den Verkäufer zusätzlich noch Steuern in Form einer Spekulationssteuer für vermietete Immobilien innerhalb der bekannten 10 Jahresfrist entstehen. Für Käufer in BW fallen in der Regel ca. 10% als Kaufnebenkosten der Immobilie an (= dies beinhaltet die Grunderwerbssteuer, Maklerprovision und die Notargebühren für den Kauf).
10 Fehler beim Immobilienverkauf! Das sollten Sie unbedingt beachten.
1. Zu hoher oder zu niedriger Verkaufspreis infolge falscher Wertermittlung der Immobilie und fehlender Marktkenntnis
Auch in einem Immobilienmarkt mit hoher Nachfrage, ist der Angebotspreis nicht immer mit dem tatsächlichen Verkaufspreis gleichzusetzen. Viele Kaufinteressenten steigen über ein niedrigeres Angebot in Preisverhandlungen ein. Um so wichtiger ist deshalb die korrekte Immobilienbewertung bzw. die Ermittlung des „richtigen“ Angebotspreises für die Immobilie. Ist der Preis zu niedrig, „verschenkt“ man als Verkäufer Geld. Ist der Preis zu hoch angesetzt, ist ein Verkauf nicht möglich. Der hohe Aufwand für die Vorbereitung und Vermarktung läuft zunächst ins Leere und potentielle Käufer wenden sich anderen Immobilien zu.
2. Fehler bei der Immobilienbeschreibung
Die korrekte Beschreibung der angebotenen Immobilie bildet die Grundlage für das Marketing und den späteren folgenden Kaufvertrag und die rechtssichere Abwicklung des Verkaufs insgesamt. Grundsätzlich sollten Zusicherungen entfallen (z.B. trockener Keller), die nicht objektiv nachgewiesen werden können (z.B. Nachweis über Gutachten).
3. Fehlende Unterlagen
Je nach Immobilienart (Hausverkauf oder Wohnungsverkauf) werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die dem Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden müssen. So ist z.B. die Übergabe bzw. zur Verfügung Stellung eines gültigen Energieausweises – mit wenigen Ausnahmen bei Denkmalschutz – an Kaufinteressenten gesetzliche Pflicht. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung wird neben einer Vielzahl weiterer Unterlagen (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne, Abrechnungen etc.) z.B. auch die sogenannte Teilungserklärung benötigt. Je vollständiger und aussagekräftiger die Unterlagen sind, die der Verkäufer Kaufinteressenten zur Verfügung stellt, um so leichter kann ein Kaufinteressent zu einer Kaufentscheidung kommen. Unabhängig davon bilden umfangreiche Unterlagen die Basis für die Ermittlung des „richtigen“ Angebotspreises für den Verkäufer.
4. Falsche Wohn-Nutzflächenberechnung
Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche ist kritisch für die Ermittlung des Angebotspreises einer Immobilie. Auch vorliegende Wohnflächenberechnungen müssen richtig interpretiert und gegebenenfalls korrigiert werden, da in den letzten Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Berechnungsmethoden angewendet wurden (Berechnung nach DIN, II. Berechnungsverordung oder aktuell gültig die Wohnflächenverordnung). Im weiteren ist die Ermittlung der richtigen Wohnfläche auch für einen rechtssicheren Immobilienverkauf notwendig.
5. Verschweigen von Mängeln
Käufer müssen über wesentliche Mängel einer Immobilie informiert werden. Dies versteht sich eigentlich von selbst. Die Problematik liegt in der Beurteilung, wann es sich um einen wesentlichen Mangel handelt. Aber auch bereits beseitigte Mängel, Baumängeln und nicht sofort ersichtliche Schäden am Haus müssen dem Käufer zur Kenntnis gebracht werden. Vorliegende Mängel sollten in jedem Fall im Kaufvertrag aufgeführt werden, um später möglichen Haftungsfolgen aus dem Weg zu gehen.
6. Unzureichendes Marketing in der Vermarktung der Immobilie
Gutes Marketing beim Immobilienverkauf nutzt verschiedene Kanäle – sowohl online als auch offline – um eine möglichst große Zahl an Kaufinteressenten zu erreichen. Die Präsentation der Immobilie allein in den großen Immobilienbörsen kann zwar zu einem erfolgreichen Verkauf führen, aber nur durch die Nutzung weiterer Verkaufskanäle wird eine möglichst große Nachfrage von Käufern sichergestellt. Zu einem guten und zielgerichteten Marketing gehört auch die vorteilhafte Darstellung und Präsentation der Verkaufsimmobilie z.B. durch 360°-Begehungen und die Erstellung von aussagekräftigen Bildern und Grundrissen.
7. Falsch vorgenommene Preisänderungen
Das primäre Interesse der meisten Verkäufer ist gleich: zu einem möglichst hohen bzw. zum angemessenen Preis zu verkaufen. Dies bedingt unter Umständen Preiskorrekturen im Verlauf des Verkaufs, um den optimalen Marktpreis zu erzielen. Preiskorrekturen sollten maximal ein oder zweimal vorgenommen werden und dann – auf die Höhe bezogen – deutlich sein. Ein mehr oder weniger regelmäßiges oder häufigeres ändern des Verkaufspreises eines Objekts ist kontraproduktiv.
8. Fehler bei der Preisverhandlung
Zu großes oder zu schnelles Entgegenkommen bei Preisverhandlungen kann zu finanziellen Verlusten führen. Aber auch eine zu starre Haltung kann der gewünschten Einigung im Weg stehen. Preisverhandlungen sollten in jedem Fall sachlich und pragmatisch geführt werden.
9. Fehlende Bonitätsprüfung der Kaufinteressenten
Spätestens mit der Einigung über den Kaufpreis – und noch vor Veranlassung des Kaufvertrages – sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers geprüft bzw. vom Käufer nachgewiesen werden. Je nachdem, ob es sich beim Käufer um eine Privatperson oder um einen gewerblich handelnden Käufer (z.B. als GmbH, Einzelunternehmer etc.) handelt, sind zur Bonitätsprüfung unterschiedliche Verfahren geeignet. Die häufigste Variante ist die Vorlage einer auf die konkrete Immobilie bezogenen Finanzierungszusage durch ein deutsches Bankinstitut.
10. Fehlende Prüfung des Kaufvertrags
Der Kaufvertrag sollte sowohl die Interessen des Käufers als auch die Interessen des Verkäufers ausgewogen berücksichtigen. Unabhängig davon wer den Kaufvertrag veranlasst, sollten alle Beteiligte prüfen (lassen), ob alle zentralen Eigenschaften der Immobilie und getroffene Absprachen rechtlich korrekt erfasst sind.
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